Bei anstehenden Projekten ist ein schriftlicher Antrag bis zum 1. Februar des Jahres erforderlich. Der Antrag sollte vor allem drei Dinge enthalten:

Das klar umrissene Projekt. Möglichst erläuternde Fotos beifügen!
Höhe der zu erwartenden Kosten.
Begründung des Antrags. Finanzierungsplan beifügen!


Der Vorstand prüft auf seiner Frühjahrssitzung Dreierlei:

Ist das Werk nach seiner Satzung befugt, bei dem Projekt zu helfen?
Ist die Hilfe durch das DIASPORAWERK vonnöten?
Wie hoch kann die Hilfe im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Mittel (Kollekten, Spenden) ausfallen?

Das Ergebnis der Beratungen legt der Vorstand den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung im Juni/Juli zur Beschlussfassung vor. Anschließend können die freigegebenen Hilfen überwiesen werden.
Hat eine Gemeinde einen Zuschuss erhalten, so ist sie verpflichtet, nach Ausführung des Projektes einen kurzen Bericht und entsprechende Fotos an die Geschäftsstelle des DIASPORAWERKES zu schicken.

Bei akuten Notsituationen
In solchen Fällen ist es dem DIASPORAWERK möglich, aus dem so genannten Vorstandsdrittel umgehend und unbürokratisch zu helfen.

Dazu ist ein Antrag mit den oben genannten Punkten erforderlich.